Wohnungseigentümergemeinschaften stehen bei Ladeinfrastruktur vor zwei eng verbundenen Aufgaben: Sie benötigen ein technisch tragfähiges Gesamtkonzept und eine Finanzierung, die zu gemeinschaftlichen Entscheidungsprozessen passt.
Durch unsere neue Kooperation mit der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG können beide Themen künftig frühzeitig aufeinander abgestimmt werden.
ENERANDO übernimmt die technische und wirtschaftliche Planung sowie die Umsetzung der Ladeinfrastruktur. Auf dieser Grundlage können unsere Kunden bei der BfW einen individuellen Finanzierungsvorschlag für gemeinschaftlich beschlossene Maßnahmen anfragen.
Warum Planung und Finanzierung zusammengehören
Ladeinfrastruktur in einer Wohnanlage besteht häufig nicht nur aus einzelnen Wallboxen. Je nach Immobilie müssen auch der Netzanschluss, Haupt- und Unterverteilungen, Kabeltrassen, Leitungswege, die Vorrüstung weiterer Stellplätze und ein dynamisches Lastmanagement berücksichtigt werden.
Diese Bestandteile bestimmen den Projektumfang und die Investitionskosten. Bevor eine Wohnungseigentümergemeinschaft über die Finanzierung entscheidet, benötigt sie deshalb eine belastbare technische und wirtschaftliche Planungsgrundlage.
Wir prüfen die Bedingungen vor Ort, entwickeln ein skalierbares Gesamtkonzept und ermitteln die voraussichtlichen Projektkosten. Damit erhält die WEG eine nachvollziehbare Grundlage für die Beschlussfassung und kann den tatsächlichen Finanzierungsbedarf bestimmen.
„Bei Ladeinfrastrukturprojekten in Wohnungseigentümergemeinschaften müssen technische Lösung, Kostenplanung und Entscheidungsweg zusammenpassen. Wir schaffen dafür eine nachvollziehbare Planungsgrundlage und begleiten die WEG von der ersten Prüfung bis zur Umsetzung und zum laufenden Betrieb. Durch die Kooperation mit der BfW können unsere Kunden ergänzend eine speziell auf Wohnungseigentümergemeinschaften ausgerichtete Finanzierungsmöglichkeit prüfen lassen“, sagt Matthias Schmid, Geschäftsführer von ENERANDO Technologies.
Welche Aufgabe übernimmt die BfW?
Auf Basis der Projekt- und Kostenplanung kann die Wohnungseigentümergemeinschaft einen individuellen Finanzierungsvorschlag bei der BfW anfordern. Kreditnehmerin ist die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Die WEG beschließt die geplanten Maßnahmen, die Kostenverteilung und gegebenenfalls die Aufnahme des Kredits. Eigentümer, die ihren Anteil selbst aufbringen möchten, können abhängig von der Beschlussgestaltung als Selbstzahler berücksichtigt werden. Dadurch reduziert sich die endgültige Darlehenssumme.
Nach der Beschlussfassung reicht die Verwaltung die erforderlichen Unterlagen bei der BfW ein. Die Bank prüft die Wohnungseigentümergemeinschaft und das Finanzierungsvorhaben. Kreditvergabe, Konditionen und die Finanzierbarkeit einzelner Projektbestandteile stehen unter dem Vorbehalt der individuellen Prüfung und Genehmigung durch die BfW.
Mehr Handlungsspielraum für gemeinschaftliche Projekte
Die Verbindung von Planung und möglicher Finanzierung kann insbesondere bei umfangreicheren Projekten hilfreich sein. Die gesamte Investitionssumme muss nicht zwingend unmittelbar aus vorhandenen Mitteln aufgebracht werden. Auch der Einsatz der Erhaltungsrücklage ist grundsätzlich keine Voraussetzung.
Damit erhalten Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraum. Gleichzeitig können unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten innerhalb der Gemeinschaft bei der Ermittlung des Kreditbedarfs berücksichtigt werden.
Entscheidend bleibt eine klare Reihenfolge: Zuerst werden Projektumfang und Kosten konkretisiert. Anschließend beschließt die WEG die Maßnahmen und deren Finanzierung. Erst auf dieser Grundlage kann die BfW das konkrete Vorhaben prüfen.
Von der ersten Prüfung bis zum laufenden Betrieb
Wir begleiten WEGs und Immobilienverwaltungen durch alle technischen Projektphasen:
- Bedarfs- und Bestandsprüfung
- technisches und wirtschaftliches Gesamtkonzept
- Vorbereitung der Entscheidungsgrundlagen
- Installation und Inbetriebnahme
- Abrechnung und Nutzerverwaltung
- Betrieb, Wartung und laufender Service
Die BfW ergänzt diesen Prozess um die Prüfung und Abwicklung einer möglichen WEG-Finanzierung. So entsteht ein strukturierter Weg von der ersten Projektidee über die Beschlussfassung bis zur Umsetzung.
Ausführliche Informationen zum Ablauf, zu den aktuellen Voraussetzungen und zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf unserer Seite Ladeinfrastruktur für WEGs planen und finanzieren.
Sie möchten zunächst klären, welche technische Lösung und welcher Investitionsumfang für Ihre Wohnanlage sinnvoll sind? Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben. Wir schaffen die Planungsgrundlage für die nächsten Entscheidungen Ihrer WEG.
FAQs
Eine WEG kann für gemeinschaftlich beschlossene Maßnahmen einen Finanzierungsvorschlag anfordern. Ob und welche Bestandteile des Ladeinfrastrukturprojekts finanziert werden können, prüft die BfW anhand der Projektplanung und der gefassten Beschlüsse.
Kreditnehmerin ist die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Eine individuelle SCHUFA-Abfrage der einzelnen Eigentümer ist nach den derzeitigen Vorgaben grundsätzlich nicht vorgesehen.
Abhängig von der Beschlussgestaltung können Eigentümer ihren Anteil selbst aufbringen. Solche Selbstzahler werden bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs berücksichtigt und reduzieren die endgültige Darlehenssumme.
Sie schafft Klarheit über notwendige Arbeiten, Projektumfang und Investitionskosten. Erst auf dieser Grundlage lassen sich Beschlussvorlage und tatsächlicher Finanzierungsbedarf belastbar vorbereiten.
Der Einsatz der Erhaltungsrücklage ist grundsätzlich keine Voraussetzung. Dadurch können Rücklagen für andere Maßnahmen der Gemeinschaft verfügbar bleiben.

