Was ist das GEIG?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist ein deutsches Gesetz, das Anforderungen an die Lade- und Leitungsinfrastruktur in Gebäuden mit Stellplätzen regelt. Es setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um und verpflichtet Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei Neubau, grösseren Renovierungen und in bestimmten Bestandsfällen zur Vorbereitung oder Errichtung von Ladeinfrastruktur.
Greift das GEIG bei meinem Gebäude?
Das hängt von Gebäudeart, Nutzung und Anzahl der Stellplätze ab. Bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen, bei Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen sowie bei grösseren Renovierungen können konkrete Pflichten greifen. Eine individuelle Prüfung am Standort gibt Klarheit.
Gilt das GEIG auch für gemischte Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten?
Ja. Bei gemischten Gebäuden werden in der Regel die Stellplätze nach Nutzung getrennt betrachtet und die jeweiligen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohnnutzung separat geprüft. Welche Vorgaben im Detail greifen, hängt von der konkreten Stellplatzaufteilung ab.
Was bedeutet das GEIG konkret für mein Projekt?
Konkret kann das GEIG bedeuten: Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) für eine bestimmte Anzahl Stellplätze, Errichtung eines oder mehrerer Ladepunkte sowie technische Vorbereitung auf zukünftigen Ausbau. Die genauen Pflichten ergeben sich aus Gebäudeart, Stellplatzanzahl und Art der Baumassnahme.
Wie kann ich feststellen, ob das GEIG für mein Projekt relevant ist?
Eine GEIG-Relevanzprüfung erfolgt anhand weniger Eckdaten: Gebäudeart (Wohn-/Nichtwohngebäude), Anzahl Stellplätze, Art der Baumassnahme (Neubau, grössere Renovierung, Bestand) sowie Stichtagsregeln. ENERANDO unterstützt diese Prüfung im Rahmen der Standortanalyse.
Kann mich ENERANDO bei der Prüfung und Bewertung unterstützen?
Ja. ENERANDO bewertet die GEIG-Relevanz konkret für Ihr Projekt, übersetzt die gesetzlichen Vorgaben in technische Anforderungen und integriert sie in die Infrastrukturplanung. Das spart Aufwand und reduziert das Risiko späterer Nachrüstungen.
Welche konkreten Vorgaben macht das GEIG?
Das GEIG enthält Vorgaben zur Anzahl vorzuhaltender Leitungsinfrastrukturen (Leerrohre), zur Errichtung von Ladepunkten ab bestimmten Stellplatzgrenzen sowie zur Pflicht, einen Mindestanteil an Stellplätzen für Ladeinfrastruktur vorzubereiten. Die Details ergeben sich aus dem Gesetzestext und dem aktuellen Stand der Umsetzung.
Muss die Ladeinfrastruktur direkt vollständig umgesetzt werden?
Nein. In vielen Fällen reicht zunächst die Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur (Leerrohre, Verteiler, Stellplatzvorbereitung). Die tatsächlichen Ladepunkte können später bedarfsgerecht ergänzt werden, ohne dass erneut grosse bauliche Massnahmen nötig sind.
Was müssen Eigentümer, Hausverwaltung und Mieter beachten?
Eigentümer und Hausverwaltungen sind in der Regel für die Umsetzung verantwortlich. Mieter und Wohnungseigentümer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Installation eines Ladepunkts (WEG- und Mietrecht). Wichtig ist eine klare Abstimmung von Zuständigkeiten, Kosten und Betriebskonzept.
Was passiert, wenn ich die GEIG-Vorgaben nicht einhalte?
Verstösse gegen das GEIG können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und sind mit Bussgeldern belegt. Zusätzlich entstehen oft technische und wirtschaftliche Folgekosten, weil später nachgerüstet werden muss – meist deutlich teurer als die Berücksichtigung im Erstprojekt.
Kann ich das GEIG auch als Vorteil nutzen?
Ja. Wer GEIG-Anforderungen frühzeitig berücksichtigt, schafft die Grundlage für eine skalierbare, förderfähige und zukunftssichere Ladeinfrastruktur. Damit lassen sich Mieterträge, Standortattraktivität und Wirtschaftlichkeit der Immobilie deutlich steigern.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten neben dem GEIG?
Relevant sind unter anderem AFIR (EU-Verordnung zur Ladeinfrastruktur), das Mess- und Eichgesetz (eichrechtskonforme Abrechnung), DSGVO (Nutzerdaten), das Niederspannungsanschluss- und Netzanschlussrecht, Anforderungen der Bundesnetzagentur sowie Bauordnungen und Brandschutzvorgaben.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Abrechnung von Ladestrom?
Für die Abrechnung gegenüber Dritten muss eichrechtskonform gemessen werden. MID-konforme Wallboxen reichen nur für bestimmte Anwendungsfälle (etwa Mitarbeiterladen ohne Weiterberechnung); eichrechtskonforme Hardware ist Voraussetzung, sobald Ladevorgänge kostenpflichtig an Nutzer weitergegeben werden.
Welche Rolle spielen Eigentumsverhältnisse bei der Umsetzung?
Eigentumsverhältnisse entscheiden über Zuständigkeit, Finanzierung und Betreibermodell. In WEGs ist häufig eine Beschlussfassung erforderlich; bei Mietobjekten regeln Mietverträge und WEG-Recht die Aufgabenverteilung. Eine klare vertragliche Grundlage ist Voraussetzung für die Umsetzung.
Muss ich weitere Genehmigungen einholen?
Je nach Standort und Projekt können Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein: Netzanschlussanmeldung beim Netzbetreiber, ggf. baurechtliche Anzeigen, Anmeldung öffentlicher Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur sowie Brandschutz- und Tiefgaragenrichtlinien. ENERANDO unterstützt bei der Klärung.
Welche Stichtage und Übergangsfristen gelten beim GEIG?
Die relevanten Anforderungen ergeben sich aus den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Welche Fristen und Pflichten konkret gelten, hängt unter anderem von Gebäudeart, Nutzung und geplanten Maßnahmen ab.
Wie hängen GEIG und AFIR zusammen?
GEIG und AFIR verfolgen unterschiedliche Ziele, betreffen jedoch beide den Ausbau der Elektromobilität. Während das GEIG Anforderungen an Gebäude und Stellplätze definiert, regelt AFIR Anforderungen an die öffentliche Ladeinfrastruktur und deren Nutzung.
Welche Pflichten habe ich als Vermieter bei E-Mobilitäts-Anfragen meiner Mieter?
Die Rechte und Pflichten hängen von der jeweiligen Eigentums- und Nutzungssituation sowie den geltenden gesetzlichen Regelungen ab. Vor einer Umsetzung sollten die konkreten Rahmenbedingungen geprüft werden.
Wie lässt sich das GEIG mit Förderprogrammen kombinieren?
Fördermöglichkeiten und gesetzliche Anforderungen sollten frühzeitig gemeinsam betrachtet werden. Welche Programme und Voraussetzungen relevant sind, hängt vom jeweiligen Projekt und den aktuellen Förderbedingungen ab.
Welche Stellplätze zählen für die GEIG-Berechnung?
Die Berücksichtigung von Stellplätzen richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind unter anderem Nutzung, Gebäudeart und die konkrete Ausgestaltung des Projekts.
Was gilt für denkmalgeschützte Gebäude?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden können besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen gelten. Die konkrete Bewertung erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und zuständigen Behörden.
Wer haftet bei einem Schaden an der Ladeinfrastruktur?
Die Haftung hängt von den jeweiligen Verantwortlichkeiten, dem Betreiberkonzept sowie den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sollten bereits bei Planung und Betrieb klar definiert werden.
Wie kann festgestellt werden, ob mein Gebäude vom GEIG betroffen ist?
Ob Anforderungen aus dem GEIG relevant sind, hängt unter anderem von Gebäudeart, Nutzung, Stellplatzanzahl und geplanten Baumaßnahmen ab. Eine individuelle Prüfung schafft Klarheit über mögliche Pflichten. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!
Wie unterstützt ENERANDO bei GEIG-Anforderungen und rechtlichen Fragestellungen?
ENERANDO unterstützt bei der Einordnung technischer und organisatorischer Anforderungen und hilft dabei, passende Lösungen für die Umsetzung von Ladeinfrastruktur zu entwickeln.