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ENERANDO und die BFW-Bank ermöglichen WEGs den Einstieg in e-Mobilität

ENERANDO UND BfW

LADEINFRASTRUKTUR FÜR WEGS PLANEN UND FINANZIEREN

LADEINFRASTRUKTUR GANZHEITLICH UMSETZEN

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Wir kümmern uns um die Ladeinfrastruktur Ihrer WEG – von der ersten Prüfung und Planung über die Umsetzung bis zum laufenden Betrieb. Dazu gehören die passende Hardware und Software ebenso wie Abrechnung, Support, Wartung und Service vor Ort.

Durch unsere Kooperation mit der Bank für Wohnungswirtschaft können unsere Kunden für gemeinschaftlich beschlossene Maßnahmen ein auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiertes Kreditangebot anfragen. Die BfW erstellt einen individuellen Finanzierungsvorschlag, prüft das Vorhaben und übernimmt die weitere Kreditabwicklung.

So lassen sich die technische Umsetzung und eine mögliche Finanzierung frühzeitig aufeinander abstimmen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Ladeinfrastruktur und Finanzierung verbinden

Das technische Konzept von ENERANDO schafft Klarheit über Projektumfang, Investitionskosten und möglichen Finanzierungsbedarf.

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Größere Projekte finanziell planbar realisieren

Auch umfangreichere Vorhaben können umgesetzt werden, ohne dass die gesamte Investitionssumme unmittelbar aufgebracht werden muss.

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Rücklagen für weitere Projekte schonen

Die vorhandene Erhaltungsrücklage muss nicht zwingend für die Ladeinfrastruktur eingesetzt werden und bleibt für weitere Maßnahmen verfügbar.

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Eigentümer flexibel an der Finanzierung beteiligen

Eigentümer können abhängig von der Beschlussgestaltung ihren Anteil selbst aufbringen oder im Innenverhältnis an der Finanzierung teilnehmen.

Zwei Partner, ein klarer Lösungsweg

ENERANDO:

  • Analyse und Konzept
    Bedarfsklärung, Pre-Check und skalierbares Gesamtkonzept
  • Planung und Vorbereitung
    Kostenplanung und Grundlagen für die WEG-Entscheidung
  • Umsetzung und Betrieb
    Installation, Inbetriebnahme, Abrechnung und Service

BfW:

  • Finanzierungsangebot
    Individueller Vorschlag für die geplante WEG-Maßnahme
  • Prüfung und Vertrag
    Kreditprüfung, Selbstzahler und Darlehensvertrag
  • Auszahlung und Abwicklung
    Rechnungsbasierte Auszahlung und laufende Kreditabwicklung

Welche Projektbestandteile kommen für eine Finanzierung infrage?

Ob und in welchem Umfang einzelne Projektbestandteile finanziert werden können, prüft die BfW anhand der geplanten und gemeinschaftlich beschlossenen Maßnahme.
Elektrische Basisinfrastruktur
  • Netzanschluss
  • Haupt- und Unterverteilungen
  • Kabeltrassen und Leitungswege
 
Steuerung und Lastmanagement
  • dynamisches Lastmanagement
  • Kommunikationskomponenten
  • zentrale Steuerungssysteme
 
Ladepunkte und Umsetzung
  • Vorrüstung der Stellplätze
  • gemeinschaftliche Ladepunkte
  • Installation und Inbetriebnahme
 
VON DER PLANUNG BIS ZUR AUSZAHLUNG

IN SECHS SCHRITTEN ZUM WEG-KREDIT

1
Projekt und Kosten mit ENERANDO planen
ENERANDO entwickelt das technische Konzept und ermittelt die voraussichtlichen Projektkosten.
2
Finanzierungsvorschlag bei der BfW anfordern
Die WEG beziehungsweise die Hausverwaltung erhält einen individuellen Finanzierungsvorschlag.
3
Maßnahme und Finanzierung beschließen
Die Eigentümergemeinschaft beschließt Projekt, Kostenverteilung und Finanzierung.
4
Selbstauskunft und Unterlagen einreichen
Die Verwaltung stellt der BfW die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
5
KREDIT PRÜFEN LASSEN UND VERTRAG ABSCHLIESSEN
Nach positiver Prüfung stellt die BfW den Darlehensvertrag bereit.
6
Projekt umsetzen und Darlehen abrufen
ENERANDO setzt die Maßnahme um; die Auszahlung erfolgt auf Grundlage der Rechnungen.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • Kreditnehmerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

  • Die WEG besteht aus mindestens vier Einheiten.

  • Die WEG besteht aus mindestens vier voneinander unabhängigen Eigentümern.

  • Die finale Darlehenssumme muss nach Berücksichtigung möglicher Selbstzahler mindestens 50.000 Euro betragen.

  • Eine Verwendung der Erhaltungsrücklage ist nicht zwingend erforderlich.

  • Für die einzelnen Eigentümer erfolgt grundsätzlich keine individuelle SCHUFA-Abfrage.

  • Eine Grundschuldeintragung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

  • Hausgeld- und Rücklagenkonten müssen nicht bei der BfW geführt werden.

  • Je nach individuellem Kreditangebot sind Laufzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren möglich. Zinssatz, Kreditrate und weitere Konditionen werden projektbezogen festgelegt.

  • Die Kreditvergabe steht unter dem Vorbehalt der Prüfung und Genehmigung durch die BfW.

  • Bei Gewerbeanteilen oder Eigentümern mit mehr als 25 Prozent der Miteigentumsanteile erfolgt eine individuelle Prüfung.

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Lassen Sie sich jetzt beraten

Sie planen Ladeinfrastruktur für Ihre WEG? ENERANDO begleitet Sie von der technischen Konzeption über die Umsetzung bis zum laufenden Betrieb. Informationen zum Kreditangebot, zu den Konditionen und zur Kreditprüfung erhalten Sie direkt bei der BfW.

Sprechen Sie mit unseren Experten. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Vorhaben.

Häufig gestellte Fragen

Wer nimmt den Kredit auf?

Kreditnehmerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Verwaltung wird durch einen entsprechenden Beschluss zum Abschluss und zur Abwicklung des Darlehens bevollmächtigt.

Müssen alle Eigentümer an der Finanzierung teilnehmen? Die Beschlussgestaltung kann vorsehen, dass einzelne Eigentümer ihren Anteil innerhalb einer festgelegten Frist selbst aufbringen. Diese Beträge reduzieren die finale Kreditsumme. Die gesetzliche Außenhaftung der Eigentümergemeinschaft bleibt davon unberührt.
Muss die WEG ihre Rücklagen einsetzen? Nein. Ein Einsatz der Erhaltungsrücklage ist nicht zwingend erforderlich. Rücklagen, Selbstzahleranteile und der WEG-Kredit können abhängig vom Beschluss miteinander kombiniert werden.
Wie hoch sind Zinssatz und Kreditrate? Zinssatz, Laufzeit und monatliche Rate werden für das jeweilige Vorhaben individuell durch die BfW ermittelt. Die verbindlichen Konditionen ergeben sich aus dem Kreditangebot und dem späteren Darlehensvertrag.
Erfolgt eine SCHUFA-Abfrage der Eigentümer? Da die WEG Kreditnehmerin ist, erfolgt grundsätzlich keine individuelle SCHUFA-Abfrage der einzelnen Eigentümer. Die BfW führt jedoch eine bankinterne Prüfung der WEG und des Finanzierungsvorhabens durch.
Wird eine Grundschuld benötigt? Für den WEG-Kredit ist grundsätzlich keine Grundschuldeintragung erforderlich.
Muss die WEG ihre Konten bei der BfW führen? Nein. Hausgeld- und Rücklagenkonten können bei der BfW geführt werden, sind für die Kreditaufnahme aber grundsätzlich keine Voraussetzung.
Können Fördermittel berücksichtigt werden? Eine Zwischenfinanzierung erwarteter Fördermittel ist grundsätzlich möglich. Ob und wie sie in die Finanzierung einbezogen werden kann, prüft die BfW für das jeweilige Vorhaben.
Wann liegt eine verbindliche Kreditzusage vor? Ein erster Finanzierungsvorschlag ist noch keine verbindliche Kreditzusage. Diese erfolgt erst nach vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen sowie der bankinternen Prüfung und Genehmigung durch die BfW.
An wen wende ich mich mit meinem Projekt? Für die Planung, Umsetzung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur wenden Sie sich an ENERANDO. Informationen zu Kreditkonditionen, Kreditprüfung und Vertragsabschluss erhalten Sie direkt von der BfW.
Wie wird der WEG-Kredit zurückgezahlt? Die Rückzahlung erfolgt über eine vereinbarte Annuität aus Zins und Tilgung. Die Kreditrate wird von der WEG geleistet und kann innerhalb der Gemeinschaft über die Hausgeldabrechnung berücksichtigt werden.