Was ist das GEIG?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, bei Neubau und größeren Renovierungen Ladeinfrastruktur vorzubereiten oder Ladepunkte zu errichten. Für bestehende Nichtwohngebäude gelten zusätzliche Pflichten. Mit der Novelle 2026 wurden die Vorgaben verschärft; sie gelten ab dem 1. Januar 2027.
Greift das GEIG bei meinem Gebäude?
Das hängt von Gebäudeart, Nutzung und Anzahl der Stellplätze ab. Seit der GEIG-Novelle gelten diese Schwellenwerte:
• Wohngebäude bei Neubau und größerer Renovierung: mehr als drei Stellplätze
• Nichtwohngebäude bei Neubau und größerer Renovierung: mehr als fünf Stellplätze
• Bestehende Nichtwohngebäude: mehr als 20 Stellplätze (ab 1. Januar 2027)
Für bestehende Wohngebäude ohne Renovierung gibt es keine Pflicht. Eine größere Renovierung löst die Pflichten nur aus, wenn dabei auch der Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur erneuert wird.
Gilt das GEIG auch für gemischte Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten?
Ja. Bei gemischten Gebäuden werden in der Regel die Stellplätze nach Nutzung getrennt betrachtet und die jeweiligen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohnnutzung separat geprüft. Welche Vorgaben im Detail greifen, hängt von der konkreten Stellplatzaufteilung ab.
Was bedeutet das GEIG konkret für mein Projekt?
Konkret kann das GEIG bedeuten: Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) für eine bestimmte Anzahl Stellplätze, Errichtung eines oder mehrerer Ladepunkte sowie technische Vorbereitung auf zukünftigen Ausbau. Die genauen Pflichten ergeben sich aus Gebäudeart, Stellplatzanzahl und Art der Baumassnahme.
Wie kann ich feststellen, ob das GEIG für mein Projekt relevant ist?
Eine GEIG-Relevanzprüfung erfolgt anhand weniger Eckdaten: Gebäudeart (Wohn-/Nichtwohngebäude), Anzahl Stellplätze, Art der Baumassnahme (Neubau, grössere Renovierung, Bestand) sowie Stichtagsregeln. ENERANDO unterstützt diese Prüfung im Rahmen der Standortanalyse.
Kann mich ENERANDO bei der Prüfung und Bewertung unterstützen?
Ja. ENERANDO bewertet die GEIG-Relevanz konkret für Ihr Projekt, übersetzt die gesetzlichen Vorgaben in technische Anforderungen und integriert sie in die Infrastrukturplanung. Das spart Aufwand und reduziert das Risiko späterer Nachrüstungen.
Welche konkreten Vorgaben macht das GEIG?
Bei Neubau und größerer Renovierung müssen mindestens 50 Prozent der Stellplätze vorverkabelt werden, die übrigen erhalten Leitungsinfrastruktur. Bei Nichtwohngebäuden kommt mindestens ein Ladepunkt je fünf Stellplätze hinzu, bei Bürogebäuden einer je zwei Stellplätze. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen ab 2027 einen Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für mindestens 50 Prozent der Stellplätze. Bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen können die Anforderungen unter bestimmten Voraussetzungen auch über die insgesamt bereitgestellte Ladeleistung erfüllt werden.
Muss die Ladeinfrastruktur direkt vollständig umgesetzt werden?
In vielen Fällen genügt zunächst die Vorverkabelung bzw. Leitungsinfrastruktur – Ladepunkte lassen sich später bedarfsgerecht ergänzen. Ausgenommen sind die Ladepunkte, die das GEIG direkt vorschreibt.
Was müssen Eigentümer, Hausverwaltung und Mieter beachten?
Eigentümer und Hausverwaltungen sind in der Regel für die Umsetzung verantwortlich. Mieter und Wohnungseigentümer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Installation eines Ladepunkts (WEG- und Mietrecht). Wichtig ist eine klare Abstimmung von Zuständigkeiten, Kosten und Betriebskonzept.
Was passiert, wenn ich die GEIG-Vorgaben nicht einhalte?
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab
Kann ich das GEIG auch als Vorteil nutzen?
Ja. Wer GEIG-Anforderungen frühzeitig berücksichtigt, schafft die Grundlage für eine skalierbare, förderfähige und zukunftssichere Ladeinfrastruktur. Damit lassen sich Mieterträge, Standortattraktivität und Wirtschaftlichkeit der Immobilie deutlich steigern.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten neben dem GEIG?
Relevant sind unter anderem AFIR (EU-Verordnung zur Ladeinfrastruktur), das Mess- und Eichgesetz (eichrechtskonforme Abrechnung), DSGVO (Nutzerdaten), das Niederspannungsanschluss- und Netzanschlussrecht, Anforderungen der Bundesnetzagentur sowie Bauordnungen und Brandschutzvorgaben.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Abrechnung von Ladestrom?
Für die Abrechnung gegenüber Dritten muss eichrechtskonform gemessen werden. MID-konforme Wallboxen reichen nur für bestimmte Anwendungsfälle (etwa Mitarbeiterladen ohne Weiterberechnung); eichrechtskonforme Hardware ist Voraussetzung, sobald Ladevorgänge kostenpflichtig an Nutzer weitergegeben werden.
Welche Rolle spielen Eigentumsverhältnisse bei der Umsetzung?
Eigentumsverhältnisse entscheiden über Zuständigkeit, Finanzierung und Betreibermodell. In WEGs ist häufig eine Beschlussfassung erforderlich; bei Mietobjekten regeln Mietverträge und WEG-Recht die Aufgabenverteilung. Eine klare vertragliche Grundlage ist Voraussetzung für die Umsetzung.
Muss ich weitere Genehmigungen einholen?
Je nach Standort und Projekt können Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein: Netzanschlussanmeldung beim Netzbetreiber, ggf. baurechtliche Anzeigen, Anmeldung öffentlicher Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur sowie Brandschutz- und Tiefgaragenrichtlinien. ENERANDO unterstützt bei der Klärung.
Welche Stichtage und Übergangsfristen gelten beim GEIG?
Die GEIG-Novelle wurde im Juli 2026 verkündet und gilt ab dem 1. Januar 2027. Für Vorhaben, deren Bauantrag oder Bauanzeige bis zum 31. Dezember 2026 gestellt wird, gelten noch die bisherigen Anforderungen. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen die neuen Vorgaben ab 2027 erfüllen.
Wie hängen GEIG und AFIR zusammen?
GEIG und AFIR verfolgen unterschiedliche Ziele, betreffen jedoch beide den Ausbau der Elektromobilität. Während das GEIG Anforderungen an Gebäude und Stellplätze definiert, regelt AFIR Anforderungen an die öffentliche Ladeinfrastruktur und deren Nutzung.
Welche Pflichten habe ich als Vermieter bei E-Mobilitäts-Anfragen meiner Mieter?
Die Rechte und Pflichten hängen von der jeweiligen Eigentums- und Nutzungssituation sowie den geltenden gesetzlichen Regelungen ab. Vor einer Umsetzung sollten die konkreten Rahmenbedingungen geprüft werden.
Wie lässt sich das GEIG mit Förderprogrammen kombinieren?
Fördermöglichkeiten und gesetzliche Anforderungen sollten frühzeitig gemeinsam betrachtet werden. Welche Programme und Voraussetzungen relevant sind, hängt vom jeweiligen Projekt und den aktuellen Förderbedingungen ab.
Welche Stellplätze zählen für die GEIG-Berechnung?
Die Berücksichtigung von Stellplätzen richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind unter anderem Nutzung, Gebäudeart und die konkrete Ausgestaltung des Projekts.
Was gilt für denkmalgeschützte Gebäude?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden können besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen gelten. Die konkrete Bewertung erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und zuständigen Behörden.
Wer haftet bei einem Schaden an der Ladeinfrastruktur?
Die Haftung hängt von den jeweiligen Verantwortlichkeiten, dem Betreiberkonzept sowie den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sollten bereits bei Planung und Betrieb klar definiert werden.
Wie kann festgestellt werden, ob mein Gebäude vom GEIG betroffen ist?
Ob Anforderungen aus dem GEIG relevant sind, hängt unter anderem von Gebäudeart, Nutzung, Stellplatzanzahl und geplanten Baumaßnahmen ab. Eine individuelle Prüfung schafft Klarheit über mögliche Pflichten. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!
Wie unterstützt ENERANDO bei GEIG-Anforderungen und rechtlichen Fragestellungen?
ENERANDO unterstützt bei der Einordnung technischer und organisatorischer Anforderungen und hilft dabei, passende Lösungen für die Umsetzung von Ladeinfrastruktur zu entwickeln.