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GEIG-NOVELLE 2026

Geschrieben von Enerando | May 21, 2026 1:08:02 PM

WARUM KÜNFTIG NICHT MEHR NUR DIE ANZAHL DER LADEPUNKTE ZÄHLT

Die neue GEIG-Logik verändert die Planung von Ladeinfrastruktur

Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verschärft die Bundesregierung die Anforderungen an Ladeinfrastruktur deutlich. Gleichzeitig entsteht erstmals mehr Flexibilität bei der Umsetzung.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass bei bestimmten Gebäuden und öffentlich zugänglichen Stellplätzen künftig nicht mehr ausschließlich die Anzahl der Ladepunkte im Mittelpunkt steht, sondern verstärkt auch die insgesamt bereitgestellte Ladeleistung berücksichtigt wird. Damit verändert sich die Planungslogik von Ladeinfrastruktur grundlegend.

WEG VON STARREN LADEPUNKTZAHLEN

Bislang orientierten sich viele regulatorische Vorgaben primär an einer festen Anzahl von Ladepunkten.
Mit der GEIG-Novelle wird erstmals für öffentlich zugängliche Stellplätze im Nichtwohnbereich eine flexiblere Erfüllungsoption geschaffen, bei der bestimmte Anforderungen auch über die insgesamt bereitgestellte Ladeleistung erfüllt werden können. Insbesondere bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen – etwa im Handel, bei Hotels oder an Gewerbestandorten – eröffnet dies deutlich mehr Spielraum für bedarfsgerechte Infrastrukturkonzepte.
Dadurch können künftig beispielsweise auch weniger, dafür leistungsstärkere DC- oder HPC-Ladepunkte eingesetzt werden, sofern die geforderte Gesamtleistung erreicht wird.

Das ist insbesondere dort relevant, wo:

  • kurze Aufenthaltszeiten dominieren,
  • hohe Ladeleistung wichtiger ist als viele AC-Punkte,
  • Netzanschluss und Flächennutzung optimiert werden müssen.

 

DIE ANFORDERUNGEN STEIGEN TROTZDEM DEUTLICH

Gleichzeitig verschärft die Novelle die regulatorischen Vorgaben erheblich. Geplant sind unter anderem:

  • umfangreichere Vorverkabelung bei Neubauten,
  • zusätzliche Pflichten bei größeren Renovierungen,
  • strengere Anforderungen für Nichtwohngebäude,
  • deutlich höhere Ausbauanforderungen bei bestehenden Gebäuden ab 2027.

Dadurch steigt der Handlungsdruck für Unternehmen, Immobilienbetreiber und Handelsstandorte weiter.

Die Bundesregierung hat die GEIG-Novelle am 13. Mai 2026 im Bundeskabinett beschlossen. Die neuen Regelungen sollen noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.

 

WARUM LASTMANAGEMENT JETZT NOCH WICHTIGER WIRD

Mit der stärkeren Orientierung an Ladeleistung gewinnen technische Planung und Energiemanagement deutlich an Bedeutung.
Denn entscheidend wird künftig nicht nur, wie viele Ladepunkte installiert werden, sondern:

  • wie viel Leistung tatsächlich bereitgestellt wird,
  • wie Lasten verteilt werden,
  • wie Nutzergruppen berücksichtigt werden,
  • und wie wirtschaftlich die Infrastruktur betrieben werden kann.

Gerade bei größeren Standorten reicht die vorhandene Anschlussleistung häufig nicht aus, um viele Ladepunkte dauerhaft mit voller Leistung zu betreiben. Dadurch wird intelligentes Lastmanagement zunehmend zum zentralen Bestandteil moderner Ladeinfrastruktur.

Besonders relevant werden dabei:

  • dynamische Lastverteilung,
  • Priorisierung von Ladevorgängen,
  • Integration von PV und Speichern,
  • AC-/DC-Ladestrategien,
  • Skalierbarkeit zukünftiger Ausbaustufen.

 

DIE QUALITÄT DER PLANUNG WIRD WICHTIGER ALS DIE REINE ANZAHL DER LADEPUNKTE

Die GEIG-Novelle zeigt deutlich: Ladeinfrastruktur entwickelt sich zunehmend von einer regulatorischen Pflicht zu einem strategischen Infrastrukturthema.
Künftig entscheidet nicht mehr allein die Anzahl installierter Ladepunkte über die Qualität einer Lösung, sondern vor allem die Fähigkeit, Ladeinfrastruktur langfristig wirtschaftlich, skalierbar und bedarfsgerecht betreiben zu können.

Gerade bei:

  • Handelsstandorten,
  • Hotels,
  • Wohnanlagen,
  • Unternehmensstandorten,
  • Fuhrparks und Flotten

werden deshalb Standortanalyse, Netzanschluss, Nutzerverhalten und Skalierung immer wichtiger.

 

WARUM DIE NEUE FLEXIBILITÄT NICHT AUTOMATISCH EINFACHER WIRD

Die neue Gesetzeslogik schafft zwar mehr Spielraum, erhöht gleichzeitig aber auch die Komplexität der Planung.
Denn Unternehmen müssen künftig deutlich stärker bewerten:

  • welche Ladeleistung tatsächlich benötigt wird,
  • welche Nutzergruppen laden,
  • wie sich Lastprofile entwickeln,
  • und welche Infrastruktur langfristig wirtschaftlich bleibt.

Dadurch gewinnen ganzheitliche Infrastrukturkonzepte weiter an Bedeutung.

ENERANDO betrachtet Ladeinfrastruktur deshalb nicht isoliert als einzelne Ladepunkte, sondern als Bestandteil der gesamten Standort- und Energieinfrastruktur – inklusive Lastmanagement, Systemintegration, Betrieb und späterer Skalierung.

 

FAZIT

Die GEIG-Novelle verschärft die Anforderungen an Ladeinfrastruktur deutlich – verändert gleichzeitig aber auch die Art, wie Infrastruktur künftig geplant wird. Die stärkere Orientierung an Ladeleistung statt starrer Ladepunktzahlen eröffnet neue Möglichkeiten für bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte.

Für Unternehmen bedeutet das vor allem, dass künftig nicht mehr die reine Anzahl installierter Ladepunkte im Mittelpunkt steht, sondern die Frage, wie wirtschaftlich, skalierbar und bedarfsgerecht sich Ladeinfrastruktur langfristig betreiben lässt.

Sie möchten prüfen, welche Auswirkungen die GEIG-Novelle auf Ihren Standort, Ihre Stellplätze oder Ihre Ladeinfrastruktur-Planung hat? ENERANDO unterstützt Unternehmen bei der technischen und strategischen Einordnung – von der Standortanalyse bis zur skalierbaren Umsetzung.