Langfristig ist eine andere Frage wichtiger: Soll jeder Eigentümer eine eigene technische Lösung erhalten oder sollte die WEG eine gemeinsame Ladeinfrastruktur aufbauen?
In vielen Mehrparteienhäusern ist eine gemeinsam geplante Grundinfrastruktur die zukunftsfähigere Lösung. Sie erleichtert die Erweiterung, ermöglicht ein übergreifendes Lastmanagement und verhindert, dass mit jedem neuen Ladepunkt weitere Einzelsysteme entstehen. Eine Einzelwallbox kann dennoch sinnvoll sein, wenn der Ausbau dauerhaft auf wenige klar getrennte Stellplätze begrenzt bleibt.
Bei einer Einzelwallbox plant und finanziert ein Eigentümer im Wesentlichen den Anschluss seines eigenen Stellplatzes. Je nach Gebäude kann die Wallbox über einen separaten Leitungsweg und eine eigene Messung versorgt werden.
Bei einer Gemeinschaftsanlage werden zentrale Bestandteile für mehrere oder alle Stellplätze gemeinsam geplant. Dazu können gehören:
Die Wallbox am Stellplatz bleibt dabei einem einzelnen Nutzer zugeordnet. Die technische Basis wird jedoch als zusammenhängendes System geplant.
Eine Einzellösung kann vertretbar sein, wenn nur ein oder sehr wenige Ladepunkte entstehen sollen und spätere Erweiterungen technisch ausgeschlossen oder unwahrscheinlich sind.
Dafür sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Problematisch wird die Einzelstrategie, wenn jeder neue Antrag unabhängig geplant wird. Dann können unterschiedliche Geräte, Leitungsführungen und Steuerungssysteme entstehen, die sich später nur schwer zusammenführen lassen.
Der größte Vorteil liegt in der planbaren Erweiterung.
Eine solche Lösung ermöglicht beispielsweise, zunächst die zentrale Versorgung und notwendige Leitungsinfrastruktur aufzubauen. Wallboxen werden anschließend nur dort installiert, wo tatsächlich Bedarf besteht.
Weitere Vorteile sind:
Der VDE FNN unterscheidet bei Mehrparteienhäusern ebenfalls zwischen mehreren unabhängigen Betreibern und einem gemeinsamen Betreiber mit zentraler Steuerung. Für das gemeinsame Modell spricht aus Sicht des Verbands, dass die verfügbare Anschlussleistung flexibel verteilt und die technische Komplexität reduziert werden kann.
Der Hausanschluss eines Mehrparteienhauses ist nicht unbegrenzt belastbar. Gleichzeitig verbrauchen Wohnungen, Aufzüge, Wärmepumpen und andere technische Anlagen Strom.
Ein dynamisches Lastmanagement überwacht, wie viel Leistung im Gebäude aktuell benötigt wird. Die verbleibende Leistung wird auf die angeschlossenen Fahrzeuge verteilt. Dadurch müssen nicht alle Wallboxen permanent mit ihrer maximalen Nennleistung versorgt werden.
Beispiel: Stehen für die Ladeinfrastruktur zeitweise 44 Kilowatt zur Verfügung, können vier Fahrzeuge mit jeweils elf Kilowatt laden. Sind acht Fahrzeuge angeschlossen, wird die verfügbare Leistung entsprechend verteilt. Über längere Standzeiten können die benötigten Energiemengen dennoch häufig bereitgestellt werden.
Bei voneinander unabhängigen Wallboxen ist eine gemeinsame Leistungssteuerung schwieriger. Deshalb sollte bereits vor dem ersten Ladepunkt feststehen, wie spätere Anlagen in ein Lastmanagement aufgenommen werden können.
Nicht zwingend. Die erste Ausbaustufe einer Gemeinschaftsanlage kann teurer sein als die Installation einer einzelnen Wallbox. Schließlich werden zentrale Komponenten und mögliche spätere Erweiterungen bereits berücksichtigt.
Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollten aber nicht nur die Kosten der ersten Wallbox verglichen werden. Relevant sind auch:
Je mehr Ladepunkte langfristig erwartet werden, desto eher kann sich eine gemeinsam geplante Infrastruktur wirtschaftlich auszahlen.
Die technische Empfehlung für eine Gemeinschaftsanlage bedeutet nicht automatisch, dass alle Eigentümer sämtliche Kosten zu gleichen Teilen übernehmen müssen.
Zu unterscheiden sind beispielsweise:
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt Ansprüche auf bauliche Veränderungen sowie die Kosten- und Nutzungsfolgen unterschiedlicher Beschlusskonstellationen. Wie die Kosten in einer konkreten WEG verteilt werden, hängt deshalb von der geplanten Maßnahme und dem gefassten Beschluss ab. Eine individuelle rechtliche Prüfung kann erforderlich sein.
Vor der Entscheidung für ein System sollten Verwaltung und Eigentümergemeinschaft mindestens folgende Punkte beantworten:
Diese Fragen sollten geklärt sein, bevor konkrete Geräte ausgewählt oder Beschlussvorlagen erstellt werden.
Wir betrachten nicht nur die gewünschte Wallbox, sondern das gesamte Gebäude und die möglichen späteren Ausbaustufen.
Je nach Projekt gehören dazu:
Damit erhält die WEG eine belastbare Grundlage für ihre Entscheidung – unabhängig davon, ob am Ende eine Gemeinschaftsanlage, eine klar definierte Einzellösung oder ein stufenweises Mischkonzept umgesetzt wird.
Eine Einzelwallbox kann einen aktuellen Bedarf schnell lösen. Sie sollte aber nur dann isoliert geplant werden, wenn ihre Auswirkungen auf spätere Ladepunkte bekannt sind.
Für Wohnanlagen mit wachsendem Ladebedarf ist eine gemeinsame Grundinfrastruktur meist die nachhaltigere Lösung.
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