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GEIG-Novelle: Was Hausverwaltungen jetzt prüfen sollten

Geschrieben von Enerando | Jul 16, 2026 6:55:33 AM

WAS HAUSVERWALTUNGEN JETZT PRÜFEN SOLLTEN

Die neuen Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Gebäuden betreffen grundsätzlich die jeweiligen Immobilieneigentümer beziehungsweise die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Für Hausverwaltungen ist das Thema dennoch unmittelbar relevant: Sie kennen den Gebäudebestand, begleiten Renovierungsmaßnahmen, bereiten Eigentümerversammlungen vor und organisieren die notwendigen Entscheidungsprozesse.

Damit wird das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, auch für Verwaltungen zu einer wichtigen Prüf- und Organisationsaufgabe.

 

WARUM HAUSVERWALTUNGEN JETZT HANDELN SOLLTEN

Mit der Weiterentwicklung des GEIG werden die Anforderungen an Ladepunkte und vorbereitende Leitungsinfrastruktur bei Neubauten, Renovierungen und bestimmten Bestandsgebäuden ausgeweitet. Die Änderungen setzen unter anderem Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 um.

Das zugrunde liegende Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen können nach der Verkündung in Kraft treten.

Auch wenn die gesetzlichen Pflichten grundsätzlich die Eigentümer treffen, liegt die praktische Vorbereitung häufig bei der Hausverwaltung. Sie muss erkennen, welche Immobilien genauer betrachtet werden sollten, welche Informationen fehlen und welche Entscheidungen den Eigentümern vorzulegen sind.

Hausverwaltungen sollten das GEIG nicht als abstraktes Eigentümerthema behandeln“, sagt Matthias Schmid, Geschäftsführer von ENERANDO Technologies. „Entscheidend ist nicht, vorschnell Ladepunkte zu installieren. Zunächst muss geklärt werden, welche Gebäude und Stellplätze betroffen sind, welche Maßnahmen geplant werden und welche technische Ausgangssituation vorliegt.

DAS RISIKO BEGINNT VOR DER TECHNISCHEN UMSETZUNG

Für Hausverwaltungen liegt die zentrale Herausforderung nicht bei der Auswahl einer bestimmten Wallbox. Sie beginnt bereits beim Umgang mit einem möglichen gesetzlichen Handlungsbedarf.

Kritisch kann es werden, wenn erkennbare Anforderungen nicht geprüft, Eigentümer nicht informiert oder notwendige Entscheidungen nicht vorbereitet werden. Auch eine fehlende Dokumentation kann später zu Unklarheiten darüber führen, welche Informationen vorlagen und weshalb bestimmte Maßnahmen beschlossen oder nicht beschlossen wurden.

Die Verwaltung muss dabei nicht selbst abschließend beurteilen, welche gesetzlichen und technischen Pflichten im Einzelfall bestehen. Sie sollte jedoch eine fachliche Prüfung anstoßen und die Eigentümer auf eine belastbare Entscheidungsgrundlage stellen.

 

WELCHE IMMOBILIEN BESONDERS RELEVANT SIND

Nicht jede Immobilie unterliegt denselben Anforderungen. Ausschlaggebend sind unter anderem die Gebäudeart, die Anzahl und Zuordnung der Stellplätze sowie geplante Renovierungsmaßnahmen.

Genauer geprüft werden sollten insbesondere:

  • Neubauten,
  • größere Renovierungen,
  • bestehende Nichtwohngebäude mit einer relevanten Anzahl von Stellplätzen,
  • Wohnanlagen mit Gewerbeeinheiten,
  • gemischt genutzte Immobilien,
  • Büro-, Handels- oder Praxisgebäude,
  • Parkflächen, die einem Gebäude zugeordnet sind.

Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die Einordnung häufig besonders anspruchsvoll. Wohn- und Gewerbenutzung, Stellplatzzuordnung und geplante Baumaßnahmen müssen gemeinsam betrachtet werden. Die Bezeichnung einer Immobilie als „Wohnanlage“ reicht für eine belastbare Bewertung nicht immer aus.

 

VIER SCHRITTE FÜR HAUSVERWALTUNGEN

Für einen nachvollziehbaren Prüf- und Entscheidungsprozess empfehlen wir vier aufeinander aufbauende Schritte.

1. Gebäude und Stellplätze erfassen

Zunächst sollte geklärt werden, welche Gebäude verwaltet werden, wie sie genutzt werden und welche Stellplätze ihnen zugeordnet sind.

Relevant sind unter anderem:

  • Gebäudeart und Nutzungsverteilung,
  • Anzahl und Lage der Stellplätze,
  • Eigentums- und Nutzungsverhältnisse,
  • Zuordnung zu Wohn- oder Gewerbeeinheiten,
  • öffentlich zugängliche Parkflächen.

Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für alle weiteren Prüfungen.

2. Mögliche Pflichtenauslöser identifizieren

Im nächsten Schritt wird bewertet, ob gesetzliche Schwellenwerte erreicht werden oder geplante Maßnahmen neue Anforderungen auslösen können.

Dazu zählen beispielsweise Neubauten, größere Renovierungen, Arbeiten an Parkflächen oder Eingriffe in die elektrische Infrastruktur.

Die Prüfung sollte immer anhand der final geltenden Gesetzesfassung und der konkreten Immobilie erfolgen. Eine allgemeine Bewertung des gesamten Verwaltungsbestands ist dafür meist nicht ausreichend.

3. Technische und wirtschaftliche Machbarkeit prüfen

Steht ein möglicher Handlungsbedarf fest, muss geklärt werden, welche Umsetzung am Standort technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wichtige Prüfpunkte sind:

  • Netzanschluss und verfügbare Anschlussleistung,
  • Haupt- und Unterverteilungen,
  • Leitungswege und Brandschutz,
  • mögliche Ausbaustufen,
  • Lastmanagement,
  • Messung und Abrechnung,
  • Nutzerverwaltung,
  • Wartung und technischer Betrieb.

Dabei sollte nicht nur der aktuelle Bedarf betrachtet werden. Eine Ladeinfrastruktur muss später erweiterbar sein, ohne dass bei jedem zusätzlichen Ladepunkt grundlegende Umbauten erforderlich werden.

4. Eigentümer entscheidungsfähig machen

Für eine Eigentümerversammlung reicht ein allgemeiner Hinweis auf das GEIG nicht aus. Benötigt werden objektbezogene Unterlagen, mit denen technische, wirtschaftliche und organisatorische Varianten verglichen werden können.

Dazu können gehören:

  • eine dokumentierte Bestandsaufnahme,
  • eine fachliche Ersteinschätzung,
  • Ausbau- und Umsetzungsvarianten,
  • ein Kostenrahmen,
  • Betreiber- und Abrechnungsmodelle,
  • vorbereitete Beschlussoptionen.

Wenn erkennbare gesetzliche Anforderungen nicht aufgegriffen und den Eigentümern nicht zur Entscheidung vorgelegt werden, kann das im Einzelfall auch haftungsrechtlich relevant werden“, erklärt Lars Rampp, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. „Eine rechtzeitige und nachvollziehbar dokumentierte Befassung der Eigentümergemeinschaft ist deshalb von großer Bedeutung.

Die konkrete rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab und sollte durch eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erfolgen.

 

WIE ENERANDO HAUSVERWALTUNGEN UNTERSTÜTZT

Wir unterstützen Hausverwaltungen dabei, einen möglichen GEIG-Handlungsbedarf objektbezogen zu prüfen und die notwendigen Entscheidungen fachlich vorzubereiten.

Dazu gehören je nach Projekt:

  • Standort- und Bestandsanalysen,
  • technische Machbarkeitsprüfungen,
  • skalierbare Ladeinfrastrukturkonzepte,
  • Kosten- und Ausbauvarianten,
  • Betreiber- und Abrechnungskonzepte,
  • Umsetzung und laufender Betrieb.

Gemeinsam mit unserem Partner SNP Schlawien Partnerschaft mbB können zudem technische und rechtliche Entscheidungsgrundlagen für Eigentümerinformation und Beschlussvorbereitung aufeinander abgestimmt werden.

 

FAZIT

Die GEIG-Novelle macht Ladeinfrastruktur für Hausverwaltungen zu einer Organisations- und Entscheidungsaufgabe.

Nicht jede Immobilie benötigt sofort neue Ladepunkte. Verwaltungen sollten jedoch wissen, welche Objekte geprüft werden müssen, welche Anforderungen entstehen können und welche Informationen die Eigentümer für eine belastbare Entscheidung benötigen.

Sie möchten Ihren Immobilienbestand systematisch auf einen möglichen GEIG-Handlungsbedarf prüfen? Sprechen Sie mit uns. Wir schaffen eine belastbare Entscheidungsgrundlage und begleiten Sie von der ersten Analyse bis zum Betrieb der Ladeinfrastruktur.